Eine Krankheit oder eine vorliegende Erwerbsminderung können eine Umschulung nötig machen. Unterschiedliche Stellen unterstützen den Betreffenden dabei, eine berufliche Neuorientierung zielsicher anzugehen.
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Umschulung: Neuer Beruf nach vielen Jahren im Job?
Meist liegt eine Krankheit, die nicht selten mit dem bisher ausgeübten Job zusammenhängt, vor. Sie führt zur Notwendigkeit der Umschulung und damit zu einer beruflichen Neuorientierung. Leider fühlen sich viele, die eine Umschulungsmaßnahme ins Auge fassen, mit ihren Fragen allein gelassen. Sie wissen nicht, ob und wie sie eine Förderung erhalten oder was die Voraussetzungen sind, um den Wechsel des Berufs anzugehen. In der Regel ist der Berater der Deutschen Rentenversicherung der erste Ansprechpartner für alle Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Umschulung ergeben.
Wie definiert sich eine Umschulung?
Die Umschulung wird als anerkannte Zweitausbildung gesehen und kann unter bestimmten Voraussetzungen absolviert werden. Interessant ist, dass sich in jüngster Zeit sehr viele Menschen für Umschulungen für den Pflegebereich interessieren.
Der Mangel an Fachkräften macht sich dort besonders bemerkbar. Allerdings ist gerade der Pflegebereich nicht für Menschen geeignet, die ohnehin gesundheitliche Probleme haben, denn die körperlichen Belastungen sind in diesem Bereich besonders hoch.
Eine Umschulung endet mit dem Erhalt des Gesellenbriefs oder mit der Übergabe des IHK-Zeugnisses bzw. eines anerkannten Zertifikats, das das erfolgreiche Bestehen der nötigen Prüfungen dokumentiert.
So lange dauert die Maßnahme
Eine reguläre Berufsausbildung dauert meist drei Jahre und kann auf Wunsch sowie bei Erfüllen bestimmter Voraussetzungen auf zwei oder zweieinhalb Jahre verkürzt werden. Die Umschulung dauert ebenfalls zwei Jahre und ist damit etwas kürzer als eine normale Ausbildung. In einigen Fällen ist sogar eine Verkürzung der Maßnahme auf ein Jahr möglich. Abhängig ist diese Verkürzung unter anderem von dem bereits erlernten Beruf bzw. von dem vorhandenen Vorwissen.
Was viele nicht wissen: Umschulungsmaßnahmen können auch in Teilzeit absolviert werden. Damit sind sie bereits möglich, wenn noch keine Arbeitslosigkeit besteht, es aber bereits klar ist, dass diese Arbeit nicht lange weitergeführt werden kann. Der neue Beruf wird somit bereits vorbereitet, während der vorherige noch ausgeübt wird.
Finanzierung und wichtige Voraussetzungen für eine Umschulung
Verschiedene Ansprechpartner geben Auskunft zur Finanzierung von Umschulungsmaßnahmen. Welcher davon konkret infrage kommt, muss im Einzelfall entschieden werden. Generell stehen für die finanzielle Förderung unter anderem die Agentur für Arbeit, die Deutschen Rentenversicherung und die Berufsgenossenschaften zur Wahl.
Wer finanziert die Umschulungsmaßnahme?
Wer einen neuen Beruf ausüben möchte, weil der vorherige Job aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr infrage kommt, kann sich bei der Auswahl der Ansprechpartner für die Finanzierung des Vorhabens an diese Stellen wenden:
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Berufsgenossenschaften
Sie bieten eine Förderung der Maßnahme, wenn der Beruf aufgrund eines Berufsunfalls oder einer berufsbedingten Erkrankung nicht mehr ausgeübt werden kann. Wichtig ist dafür aber die Zugehörigkeit zu einer Berufsgenossenschaft, was bei fast allen Angestellten der Fall sein dürfte. Auch Selbstständige sind unter Umständen Mitglied in der Berufsgenossenschaft (BG).
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Deutsche Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung ist dann zuständig, wenn der bisherige Beruf aus Krankheits- oder unfallbedingten Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann und keine Mitgliedschaft in der BG besteht.
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Agentur für Arbeit
Die Deutsche Rentenversicherung ist nur der passende Ansprechpartner, wenn genügend Beitragsjahre vorhanden sind. Ist das nicht der Fall, muss sich der künftige Umschüler an die Agentur für Arbeit wenden. Dies gilt auch dann, wenn der oder die Betreffende seit weniger als einem Jahr arbeitssuchend ist. Wer schon länger arbeitslos ist, muss sich an das Jobcenter wenden.
Wichtig: Den Antrag auf Förderung stellen können alle, die ihren Beruf aktuell aufgrund einer Krankheit nicht mehr ausüben können. Zusätzlich beantragen diejenigen die Finanzierung, bei denen in absehbarer Zukunft das Problem des Jobverlusts aufgrund einer Erkrankung ansteht. Die Erfolgsaussichten der Förderanträge können nicht genau beziffert werden, denn die genannten Stellen untersuchen sehr genau, wer anspruchsberechtigt ist und wer nicht.
Mit dem Bildungsgutschein eine Umschulung finanzieren
Derzeit noch Berufstätige, Freiberufler, Selbstständige sowie Mütter und Väter nach der Elternzeit können die Umschulungsmaßnahme anvisieren. Sie benötigen dazu den Bildungsgutschein, für den spezielle Voraussetzungen gelten.
Die Vorgehensweise sieht dann wie folgt aus:
- Beantragung des Bildungsgutscheins bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter
- Bewilligung des Bildungsgutscheins
- Suchen eines Bildungsanbieters innerhalb von drei Monaten (maximale Gültigkeit des Bildungsgutscheins), Anbieter muss der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZWV) entsprechen
- Einlösen des Bildungsgutscheins
- Absolvieren des Kurses
- Start im neuen Beruf
Voraussetzungen für Umschulungsmaßnahmen
Nicht jeder, der gern möchte, kann einfach so an einer entsprechenden Maßnahme teilnehmen. Wichtig ist, dass die nötigen Voraussetzungen für eine Umschulung erfüllt werden.
Diese sind hier noch einmal auf einen Blick zusammengefasst:
- bestehende Arbeitslosigkeit ohne Chance auf einen Job auf dem Arbeitsmarkt
- gänzliche oder teilweise Berufsunfähigkeit wurde festgestellt
- absehbare gesundheitliche Einschränkung oder Erkrankung durch den aktuellen Job
- starke Unzufriedenheit mit dem bisherigen Beruf und Entscheidung für einen Job, in dem es an Fachkräften mangelt
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, steht der Finanzierung des Vorhabens durch die oben genannten Stellen in der Regel nichts im Wege.
Ablauf der Umschulungsmaßnahme
Nach der ersten Überlegung, welche Fachrichtung für eine Umschulungsmaßnahme infrage kommt, ist die Entscheidung gefallen und der Gang zu einer Finanzierungsstelle angetreten. Wurde dann noch die gewünschte Maßnahme bewilligt und ggf. der Bildungsgutschein ausgestellt, kann das Vorhaben in die Tat umgesetzt werden. Wichtig für alle Umschüler: Bei einer Maßnahme in Vollzeit wird in dieser Zeit kein Geld für den Lebensunterhalt erwirtschaftet.
Das wiederum bedeutet, dass die Lebenshaltungskosten von den Trägern der Maßnahme durch das Übergangsgeld finanziert werden müssen. Auch das oft gezahlte Ausbildungsentgelt kann den Einkommensverlust nicht abfangen. Wie hoch genau das Übergangsgeld ist, ist individuell verschieden. Auskunft dazu gibt der jeweilige Kostenträger.
So läuft die Umschulungsmaßnahme konkret ab
Die Art der Umschulungsmaßnahme ist ausschlaggebend dafür, wie der weitere Weg ist. Denn es ist ein Unterschied, ob eine betrieblich, überbetriebliche oder schulische Maßnahme angegangen werden soll. Auch ein Fernkurs ist möglich und erweist sich in der vergangenen Zeit als immer stärker gefragt.
Schulische oder überbetriebliche Maßnahmen werden zu einem zentralen Einstiegstermin begonnen. Es gibt eine Einführungsveranstaltung für alle Teilnehmer, während dieser wird der künftige Ablauf erklärt. Danach erfolgt die Einteilung der Kurse, wobei zu bemerken ist, dass nicht alle Umschüler auf den gleichen Beruf umschulen. Nur der Fachbereich ist in der Regel ähnlich.
Bei überbetrieblichen Umschulungsmaßnahmen werden zudem Praktika festgelegt, die in meist selbst gewählten Unternehmen durchgeführt werden. Die betriebliche Maßnahme beginnt danach im Unternehmen meist mit einer Führung und dem Vorstellen der künftigen Kollegen. Ein Teil der Umschulungsmaßnahme findet in der Berufsschule statt, wo meist in Form von Blockunterricht die nötigen theoretischen Kenntnisse vermittelt werden.
Wer sich für einen Fernkurs entschieden hat, startet ebenfalls mit einer Einführung in das Vorhaben. Außerdem werden direkt zu Beginn die zentralen Prüfungstermine genannt. So ist bereits jetzt klar, wann ein besonders intensives Arbeiten nötig werden wird! Bei einem Fernkurs müssen die Lernzeiten individuell festgelegt werden, was durchaus einiges an Disziplin erfordert. Dafür kann aber auch frei darüber entschieden werden, wann es sich am besten lernt und wann vielleicht lieber eine Pause eingelegt wird.
Verkürzungen und Verlängerungen sind übrigens jeweils auf Antrag möglich, was besonders positiv ist. So kann wirklich jeder Teilnehmer sein individuelles Lerntempo finden und auf den Abschluss hinarbeiten. Auf der anderen Seite muss der Fernkurs aber auch mit dem Alltag kombiniert werden, was vor allem für Eltern schwierig ist, die zu Hause noch nebenbei die Kinder betreuen müssen. Die Maßnahme ist damit vergleichbar mit den Herausforderungen eines Fernstudiums.