Große Steigerung der Homeoffice-Pauschale im Jahr 2023

0

Die Homeoffice-Pauschale wurde von 630 Euro auf 1.260 Euro im Jahr verdoppelt, was eine deutliche Erhöhung darstellt. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von zu Hause aus arbeiten, nun einen höheren Betrag steuerlich geltend machen können. Zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale haben bestimmte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nun auch die Möglichkeit, am selben Arbeitstag sowohl die Homeoffice-Pauschale als auch die Entfernungspauschale zu nutzen. Darüber hinaus wurde der Arbeitnehmer-Pauschbetrag erhöht. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. gibt weitere Informationen darüber, wie diese verschiedenen Steuervergünstigungen miteinander in Verbindung stehen.

So maximieren Sie Ihre Homeoffice-Pauschale: Tipps und Tricks zur Berechnung

Jeden Arbeitstag, an dem sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Homeoffice befinden, haben sie die Möglichkeit, sechs Euro von der Steuer abzusetzen. Diese Regelung gilt für bis zu 210 Arbeitstage im Jahr, was einen potenziellen jährlichen Steuerabzug von bis zu 1.260 Euro ermöglicht. Diese Änderung ist eine Verbesserung im Vergleich zu früher, als der Abzug auf lediglich fünf Euro pro Tag und maximal 120 Tage im Jahr begrenzt war. Damit konnten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer damals nur bis zu 600 Euro jährlich absetzen.

:Die Berechnung: 210 Tage x 6 Euro = 1.260 Euro

Sophie ist eine erfolgreiche Autorin und arbeitet hauptsächlich von zu Hause aus an ihren Büchern. Da sie ein introvertierter Mensch ist und die Ruhe und Privatsphäre ihres Zuhauses schätzt, verbringt sie etwa 240 Tage im Jahr in ihrem Heimbüro. Obwohl sie gerne mehr absetzen würde, akzeptiert sie, dass sie nur bis zu 1.260 Euro von der Steuer absetzen kann, da sie nicht mehr als 250 Tage zu Hause arbeitet.

Jetzt ist es möglich, eine höhere Homeoffice-Pauschale als den Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Anspruch zu nehmen

Ab dem Jahr 2023 beträgt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, der auch als Werbungskostenpauschale bekannt ist, 1.230 Euro pro Jahr. Diese Neuregelung ermöglicht es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Werbungskosten in Höhe von 1.230 Euro ohne Kostennachweis steuerlich anzuerkennen. Im Vergleich zu den Vorjahren, in denen der Pauschbetrag niedriger war, bedeutet dies eine Erhöhung um 230 Euro.

Bei den Werbungskosten machen die Fahrtkosten häufig den größten Anteil aus. Betrachten wir eine Arbeitnehmerin, die von zu Hause aus arbeitet: Da sie nicht mehr zur Arbeitsstelle pendeln muss, hat sie auch weniger Ausgaben für die Entfernungspauschale (auch Pendlerpauschale genannt), die sie steuermindernd geltend machen kann.

Die Anhebung der Homeoffice-Pauschale auf bis zu 1.260 Euro jährlich führt dazu, dass die Arbeitnehmerin allein mit diesem Betrag den ebenfalls erhöhten Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigt. Wenn sie die verbleibenden Arbeitstage im Büro verbringt oder weitere Werbungskosten hat, werden diese Ausgaben zur Steuererklärung hinzugefügt.

Parallel profitieren: Homeoffice-Pauschale und Entfernungspauschale gemeinsam nutzen

Für bestimmte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besteht seit 2023 die Möglichkeit, sowohl die Homeoffice-Pauschale als auch die Entfernungspauschale am gleichen Arbeitstag zu nutzen. Dies betrifft Personen, die täglich zur Arbeit fahren und keinen festen Arbeitsplatz am Arbeitsort haben, wodurch sie gezwungen sind, von zuhause aus zu arbeiten. Sie können nun sowohl die Kosten für die Anfahrt zur Arbeit als auch die Kosten für das Homeoffice steuerlich absetzen.

Lehrerinnen und Lehrer können von diesem Vorteil profitieren, wenn sie an einem Tag zur Schule fahren und anschließend von zuhause aus ihre Unterrichtsvorbereitungen oder -nachbereitungen erledigen. Die neue Regelung erlaubt es ihnen, die Homeoffice-Pauschale an bis zu 210 Tagen im Jahr in Anspruch zu nehmen. Gleichzeitig können sie, sofern sie an den entsprechenden Tagen in der Schule waren, auch die Entfernungspauschale in ihrer Steuererklärung angeben. Das heißt konkret, dass sie für die ersten 20 Kilometer der einfachen Fahrtstrecke 30 Cent pro Kilometer und ab dem 21. Kilometer sogar 38 Cent erstattet bekommen.

Die Homeoffice-Pauschale wurde vom Arbeitnehmer-Pauschbetrag aufgesogen

Vor dem 1. Januar 2023 galt der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr und die Homeoffice-Pauschale konnte bis zu 600 Euro im Jahr betragen. Die beiden Beträge wurden bisher nicht zusammengezählt, da der Arbeitnehmerpauschbetrag den Mindestabzug für Werbungskosten bei Angestellten darstellte. Das bedeutet, dass bis zum Jahr 2022 nur die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitierten, deren gesamte Werbungskosten zusammen mit der Homeoffice-Pauschale im Jahr 2021 über 1.000 Euro und im Jahr 2022 über 1.200 Euro lagen.

Falls die Arbeitnehmerin für das Jahr 2022 weitere Werbungskosten in Höhe von 700 Euro hatte und zudem mindestens 120 Tage im Homeoffice tätig war, hatte sie das Recht, bei der Steuererklärung insgesamt 1.300 Euro als Werbungskosten anzugeben. Dabei setzte sich die Gesamtsumme aus den 700 Euro für die Werbungskosten und einer zusätzlichen Homeoffice-Pauschale in Höhe von 600 Euro zusammen.

Erst wenn die Arbeitnehmerin im Jahr 2022 Werbungskosten und der Homeoffice-Pauschale in Höhe von mehr als 1.200 Euro angefallen waren, konnten die über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag hinausgehenden Kosten in ihrer Steuererklärung berücksichtigt werden.

Gleichberechtigte Vorteile: Die Homeoffice-Pauschale 2023 für alle Beschäftigten

Die Erhöhung der Homeoffice-Pauschale ist eine vorteilhafte Regelung, die für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Bedeutung ist. Indem sie mehr Zeit im Homeoffice verbringen können, erhalten sie die Möglichkeit, ihre Work-Life-Balance zu verbessern und ihre Arbeitsumgebung nach ihren individuellen Bedürfnissen anzupassen. Der höhere Pauschalbetrag stellt eine finanzielle Unterstützung dar, die den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dabei hilft, die zusätzlichen Kosten des Homeoffice-Betriebs abzudecken. Sobald sie 206 Tage oder mehr im Homeoffice arbeiten, überschreiten sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag und haben somit die Möglichkeit, weitere Werbungskosten von der Steuer abzusetzen. Diese steuerliche Entlastung fördert nicht nur die Attraktivität des Homeoffice, sondern auch die finanzielle Stabilität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Möglichkeit: Wenn sich jemand keinen eigenen Arbeitsplatz am Arbeitsort leisten kann, besteht nun die Möglichkeit, die Homeoffice-Pauschale und die Entfernungspauschale am gleichen Arbeitstag zu nutzen. Dies gilt für bis zu 210 Tage im Jahr, vorausgesetzt, an diesen Tagen wird der Arbeitsort aufgesucht.

Alternative: Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitsaufgaben nicht im Homeoffice erledigt werden können oder die aus anderen Gründen nicht die Möglichkeit haben, von zu Hause aus zu arbeiten, besteht die Möglichkeit, den erhöhten Arbeitnehmerpauschbetrag zu nutzen. Dadurch können sie einen höheren Steuerabzug geltend machen. Zusätzlich sollten sie prüfen, ob ihre Fahrtkosten zur Arbeitsstätte den Arbeitnehmer-Pauschbetrag überschreiten und somit weitere Werbungskosten absetzbar sind.

Lassen Sie eine Antwort hier