In einem aktuellen Fall entschied der Bundesgerichtshof (BGH) über ein Auslistungsbegehren gegen Google. Die Kläger forderten, dass bestimmte Artikel nicht mehr in der Suchergebnisliste erscheinen und dass die Verwendung von Fotos dieser Artikel als Vorschaubilder unterlassen wird. Die Artikel wurden auf einer US-amerikanischen Webseite veröffentlicht und enthielten kritische Berichte über das Anlagemodell der Finanzdienstleistungs-Gesellschaften, bei denen der Kläger verantwortlich oder beteiligt war. Die Klägerin, seine Lebensgefährtin und Prokuristin einer dieser Gesellschaften, war ebenfalls Gegenstand der kritischen Berichterstattung. Die Betreiberin der Webseite wurde selbst wegen des Verdachts auf Erpressung von Unternehmen negativ beleuchtet. (Urteil v. 23.5.2023 – VI ZR 476/18)
Stationen des Prozessverlaufs gegen Google
In einem aktuellen Fall entschied der Bundesgerichtshof (BGH) über ein Auslistungsbegehren gegen den Internet-Suchdienst von Google. Die Kläger verlangten, dass bestimmte Artikel nicht mehr in den Suchergebnissen angezeigt und die Verwendung von Fotos dieser Artikel als Vorschaubilder untersagt wird. Die Artikel, die auf einer US-amerikanischen Webseite veröffentlicht wurden, befassten sich kritisch mit dem Anlagemodell von Finanzdienstleistungs-Gesellschaften, an denen der Kläger eine verantwortliche Position innehatte oder beteiligt war. Die Klägerin, Prokuristin einer dieser Gesellschaften, war ebenfalls Gegenstand der kritischen Berichterstattung. Die Betreiberin der Webseite geriet selbst unter Verdacht, Unternehmen zu erpressen.
Entscheidung des BGH: Google muss Vorschaubilder entfernen
Bezüglich einiger Artikel bestätigte der BGH die Entscheidungen der Vorinstanzen. In einem Fall mangelte es an einem Bezug zum Kläger, und in den beiden anderen Artikeln konnten die Kläger nicht ausreichend belegen, dass die Informationen offensichtlich unrichtig waren.
Die Kläger erzielten mit ihrer Revision Erfolg, was die Vorschaubilder betrifft. Der BGH entschied, dass Google die beanstandeten Vorschaubilder in der kritisierten Form nicht mehr anzeigen darf. Die Anzeige der Klägerfotos als isolierte und wenig aussagekräftige Vorschaubilder ohne Kontext wurde vom Gericht als unbegründet angesehen.
Der Bundesgerichtshof entschied teilweise zugunsten der Kläger. Obwohl sie nicht in allen Punkten erfolgreich waren, wurde Google angewiesen, die Vorschaubilder aus der Suchergebnisliste zu entfernen. Dieser Beschluss stärkt den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Kläger und verhindert eine Verfälschung ihres öffentlichen Images durch nicht aussagekräftige Fotos.
Der BGH hat klar und deutlich festgestellt, dass Suchmaschinenbetreiber bei rechtmäßigen Auslistungsanträgen eine Verantwortung übernehmen müssen. Diese bahnbrechende Entscheidung wird den Datenschutz und die Meinungsfreiheit im Internet entscheidend beeinflussen. Sie dürfte auch in Zukunft eine Leitlinie für ähnliche Fälle darstellen und zeigt, wie wichtig der Umgang mit kontroversen Inhalten im digitalen Zeitalter ist.