Steuerliche Vorteile: Homeoffice im Garten realisieren

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Im Zuge der zunehmenden Akzeptanz von Homeoffice als Arbeitsmodell, erkunden Arbeitnehmer innovative Lösungen. Einige wählen nun Gartenhäuser und Bauwagen als alternative Arbeitsräume, um von der häuslichen Umgebung zu trennen. Diese Entscheidung ermöglicht nicht nur eine verbesserte Work-Life-Balance, sondern kann auch potenzielle Steuerersparnisse mit sich bringen.

Steuervorteile für Homeoffice in Gartenhäusern

Immer mehr Beschäftigte erkennen die Vorzüge des Homeoffice. Neu ist dabei die Option, das Homeoffice in idyllischen Gartenhäusern oder rustikalen Bauwagen einzurichten. Der Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) klärt auf: Diese Arbeitsumgebung eröffnet nicht nur neue Perspektiven, sondern ermöglicht auch das Absetzen verschiedener Kosten von der Steuer. Eine innovative Entwicklung in der Arbeitswelt.

Neue Arbeitsformen: Flexibilität im Arbeitsalltag

In der aktuellen Entwicklungstendenz wird deutlich, dass eine wachsende Anzahl von Unternehmen nun Komplettlösungen für Bürogebäude anbietet. Diese umfassen nicht nur die Innenarchitektur, sondern auch Elektroinstallationen. Diese Lösung findet vor allem bei zahlungskräftigen Angestellten mit eigenem Grundstück und Interesse an Zusatzleistungen regen Anklang.

Neue Steuervergünstigungen: Entlastung für Arbeitnehmer

Die steuerliche Gestaltungsmöglichkeit für Berufstätige, die hauptsächlich im Homeoffice arbeiten, erweitert sich um unkonventionelle Optionen. Ein Modell, das zunehmend an Bedeutung gewinnt, ist die Nutzung eines Bauwagens oder Gartenhauses als Arbeitsraum. Dies ermöglicht eine uneingeschränkte Absetzbarkeit der Raumkosten von der Steuer, vorausgesetzt dieser Raum dient als Dreh- und Angelpunkt für die berufliche Tätigkeit. Diese Regelung gilt nicht nur für IT-Experten und Journalisten, sondern auch für Lehrkräfte ohne Arbeitsplatz beim Arbeitgeber.

Steuerliche Absetzbarkeit: Klassisches Arbeitszimmer im Fokus

Arbeitszimmer in Privatwohnungen ermöglichen Kostenabzüge: Mietaufwand, Energiekosten wie Strom und Heizung sind anteilig absetzbar. Zusätzlich können Arbeitsmittel wie Schreibtisch, Stuhl und Beleuchtung eigenständig von der Absetzung des Arbeitszimmers berücksichtigt werden.

Steuerliche Entlastung für Gartenhausbesitzer beschlossen

Die Nutzung eines Bauwagens oder Gartenhauses als Homeoffice ermöglicht eine klare Kostenzuordnung, wenn separate Strom- und Wasserzähler vorhanden sind. Laufende Ausgaben wie Energie und Reinigung können bis zu 1.260 Euro oder vollständig von der Einkommensteuer abgezogen werden, je nach bestehendem Arbeitsplatz beim Arbeitgeber. Die Verwendung des Hauszählers erfordert eine präzise Berechnung.

Die Abschreibungsdauer von Bauwerken im Garten variiert deutlich je nach ihrer Art. Ein mobiler Bauwagen kann über einen Zeitraum von zwölf Jahren abgeschrieben werden. Im Gegensatz dazu wird ein fest im Boden verankertes Gartenhaus über einen Zeitraum von 50 Jahren abgeschrieben. Wenn es jedoch als Schuppen klassifiziert wird, beträgt die Abschreibungsdauer 16 Jahre.

Neue Auflagen: Veränderungen für die Zukunft

Vor der Einrichtung eines Homeoffice im Gartenhaus ist es ratsam, die Genehmigungsbedingungen zu überprüfen. Ab der Steuererklärung 2023 können Arbeitszimmerkosten nur abgesetzt werden, wenn das Arbeitszimmer den Hauptort der beruflichen Tätigkeit bildet. Alternativ können Arbeitnehmer die Homeoffice-Pauschale nutzen, die ab 2023 bei maximal 210 Arbeitstagen sechs Euro pro Tag beträgt.

Die Nutzung von Gartenhäusern und Bauwagen als Homeoffice-Alternativen eröffnet Arbeitnehmern ab sofort vielfältige steuerliche Vorteile. Zukünftige Regeländerungen ab 2023 werden die Absetzungsoptionen für diese Lösungen weiter verfeinern und anpassen.

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