Reisen mit Kindern trotz Schulpflicht möglich?

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In Deutschland besteht Schulpflicht für Kinder, was die Planung von Langzeitreisen erschwert. Doch gibt es Möglichkeiten, außerhalb der Schulferien zu verreisen? Und wenn ja, wie lange dürfen Familien dann unterwegs sein? Wie kann man sicherstellen, dass das Kind keine Lerninhalte verpasst? Diese Fragen beschäftigen viele Eltern. Im Folgenden werden verschiedene Optionen vorgestellt, um den Wunsch nach einer Reise trotz Schulpflicht zu erfüllen und das Kind optimal zu unterstützen.

Schulpflicht und Reisefreiheit: Ein Kompromiss finden

Eltern, die eine Reise mit ihren Kindern außerhalb der Schulferien planen, müssen sich bewusst sein, dass in Deutschland Schulpflicht besteht. Das bedeutet, dass Kinder am Unterricht teilnehmen müssen und nicht einfach aus der Schule genommen werden dürfen, um zu reisen. Wenn Eltern dennoch eine Reise während der Schulzeit planen, können sie mit Bußgeldern und sogar Haftstrafen konfrontiert werden. Es ist wichtig, alternative Lösungen zu finden, wie zum Beispiel die Absprache mit der Schulleitung oder die Nutzung von Fernschulen, um sicherzustellen, dass das Kind keine Lerninhalte verpasst.

Nachfragen bei verschiedenen Schulämtern haben ergeben, dass es in Deutschland nicht erlaubt ist, Kinder einfach aus der Schule zu nehmen, um zu reisen. Weder in Bayern noch in Nordrhein-Westfalen sind Ausnahmen von der Schulpflicht gestattet. Es gibt jedoch Möglichkeiten, in Absprache mit der Schulleitung oder auf andere Weise eine Reise zu ermöglichen.

Eltern, die trotz Schulpflicht mit ihren Kindern reisen möchten, können dies in bestimmten Ausnahmefällen ermöglichen, indem sie eine Beurlaubung bei der Schulleitung beantragen. In Bayern wird dies durch den § 20 Abs. 3 Satz 1 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) und in Nordrhein-Westfalen durch den § 43 Absatz 4 des Schulgesetzes NRW geregelt. Wichtige Gründe müssen vorliegen, die im Runderlass des Ministeriums aufgeführt sind. Die endgültige Entscheidung über eine Beurlaubung obliegt der Schulleitung.

Um eine Beurlaubung von der Schule zu beantragen, sollten Eltern sowohl die Schulleitung als auch den Klassenlehrer kontaktieren. Die Zustimmung der Klassenleitung kann dabei helfen, das Gespräch mit der Schulleitung zu erleichtern. In bestimmten Ausnahmefällen kann die Schulleitung eine Beurlaubung genehmigen und das Kind für einen begrenzten Zeitraum vom Unterricht befreien. Es ist wichtig, die individuellen Umstände zu berücksichtigen und rechtzeitig einen Antrag zu stellen.

Während einer Beurlaubung in Bayern und Nordrhein-Westfalen gibt es keine Möglichkeit für das Kind, am Unterricht teilzunehmen, auch nicht in Form von Online-Unterricht. Dies kann dazu führen, dass es während der Reise Lerninhalte verpasst.

Eine Möglichkeit, die Nordrhein-Westfalen bietet, um die Schulpflicht während eines Auslandsaufenthalts zu erfüllen, ist der Erlass zum „Auslandsaufenthalt oder Schüleraustausch“. Dieser Erlass legt fest, dass schulpflichtige Schüler entweder eine Schule im Reiseland oder im Gastland besuchen müssen. Diese Option eignet sich besonders für längere Auslandsaufenthalte. Allerdings ist sie nicht geeignet, wenn die Familie während der Reise ständig unterwegs ist und keine längeren Aufenthalte an einem Ort plant, insbesondere wenn das Kind nicht über ausreichende Sprachkenntnisse verfügt.

Eine weitere Alternative besteht darin, dass das Kind eine Fernschule besucht, an der auch deutsche Kinder eingeschrieben sein können. Jedoch ist zu beachten, dass diese Option möglicherweise mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Eltern müssten ihre Kinder möglicherweise auch außerhalb des Fernschulunterrichts unterrichten, um sicherzustellen, dass sie nach der Reise über mehr als nur das Mindestmaß an Wissen und den Unterrichtsstoff der heimischen Schule verfügen. Fernschulen bieten wie Schulen im Gastland Abschlussprüfungen an, und die Wiedereingliederung in die deutsche Schule zum neuen Schuljahr ist möglich.

Eine weitere Option besteht darin, den Unterrichtsstoff der eigenen Schule mit auf Reisen zu nehmen und währenddessen zu lernen. Dabei ist es empfehlenswert, die Reise so zu planen, dass das Kind während der anstehenden Klausuren wieder in der Schule ist. Allerdings ist zu beachten, dass dieses Konzept in Deutschland nicht offiziell anerkannt ist und Absprachen mit den Fachlehrern und der Schulleitung erforderlich sind.

Die Beschaffung der benötigten Materialien kann zwar zeitaufwendig sein, ist jedoch umsetzbar.

Eine Möglichkeit, trotz Schulpflicht mit Kindern zu reisen, besteht darin, den Wohnsitz in Deutschland abzumelden. Dadurch entfällt auch die Schulpflicht. Bei einer Anmeldung in einem anderen Land gelten die jeweiligen Gesetze, und es kann sein, dass anstelle einer Schulpflicht eine Bildungspflicht besteht. In bestimmten Fällen ist auch Homeschooling erlaubt. Diese Option sollte jedoch sorgfältig durchdacht werden.

Trotz der Schulpflicht in Deutschland gibt es Möglichkeiten, mit Kindern zu reisen. Eine Möglichkeit ist es, eine Beurlaubung vom Unterricht zu beantragen, was jedoch von der Schulleitung abhängig ist. Eine alternative Lösung ist der Besuch einer Fernschule, an der auch deutsche Kinder angemeldet werden können. Eine weitere Option besteht darin, den Unterrichtsstoff der eigenen Schule mitzunehmen und unterwegs zu lernen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Schulpflicht in Deutschland eine gesetzliche Verpflichtung ist.

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