Arbeiten trotz Krankschreibung: die Verbote des Arbeitgebers

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„Arbeiten trotz Krankschreibung“ kann viele Beweggründe haben, doch was ist erlaubt? Sie kennen es sicher auch: der Chef ruft auf dem Handy an und fragt „Die Arbeit staut sich; kannst du nicht schon wieder für ein paar Stunden reinkommen?“. Was soll man da tun? Man will den Chef nicht hängen lassen und etwas Arbeiten kann trotz Krankschreibung nicht schaden, oder?

Ist das Arbeiten trotz Krankschreibung verboten?

Wird man vom Arzt krankgeschrieben, ist man krank. Punkt. Dafür bekommt man die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (auch „AU“ genannt) und gibt diese im Betrieb ab. Daran ist nicht zu rütteln und das muss der Chef auch anerkennen. Wenn der Chef also durch die Blume anfragt, ob man trotz Krankschreibung eventuell wieder arbeiten würde, kann man guten Gewissens „Nein, eher nicht.“ antworten.

Und wenn es einem wieder besser geht?

Ist man krankgeschrieben und schont sich für ein paar Tage, dann kann es durchaus sein, dass man sich nach dieser Zeit wieder besser fühlt. Am ersten Tag hat man dann sicher noch etwas in der Wohnung zu räumen, doch dann macht man sich so seine Gedanken. Einem selbst geht es wieder recht gut und die Kollegen müssen im Betrieb die liegengebliebene Arbeit miterledigen. Das möchte man nicht.

Oder man fühlt sich dem Unternehmen verpflichtet, vielleicht auch, weil das Arbeitsklima und die Bedingungen dort sehr gut sind. Der Wunsch kommt auf, die Arbeit wieder aufzunehmen, auch wenn man offiziell noch krankgeschrieben ist. Doch… ist das erlaubt?

Wir erklären jetzt klipp und klar, was geht und was nicht.

Die Krankschreibung: Alles, was Sie wissen müssen

Inhalt: Wer bereits einiges Wissen mitbringt, kann die Kapitel anklicken, die im Neues bescheren.

  1. Arbeiten & Krankschreibung: Darum geht es!
  2. Arbeitsverbot bei Krankschreibung?
  3. Darf der Arbeitgeber das Arbeiten trotz Krankschreibung verbieten?
  4. Wie steht es mit dem Versicherungsschutz bei der Krankschreibung?
  5. Gibt es Pflichten des Arbeitnehmers?

Also, dann mal ran an die Fakten.

1. Arbeiten & Krankschreibung: Darum geht es!

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ( landläufig auch "Krankschreibung" genannt ) attestiert dem Arbeitnehmer, dass er zu Zeitpunkt der Ausstellung arbeitsunfähig ist. Ebenso gibt der "gelbe Schein" an, wie lange dieser Zustand voraussichtlich andauern wird. (#1)

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ( landläufig auch „Krankschreibung“ genannt ) attestiert dem Arbeitnehmer, dass er zu Zeitpunkt der Ausstellung arbeitsunfähig ist. Ebenso gibt der „gelbe Schein“ an, wie lange dieser Zustand voraussichtlich andauern wird. (#1)

Wer sich als Angestellter oder Arbeiter krank fühlt, muss nicht zur Arbeit gehen. Doch er darf auch nicht einfach dem Betrieb fernbleiben. Wer sich krank fühlt, benötigt vom Arzt eine Bescheinigung seiner Arbeitsunfähigkeit. Dies ist ein ärztliches Attest und wird allgemein „Krankschreibung“ oder „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ genannt.

Die Krankschreibung muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber fristgerecht zustellen. Geschieht dies, hat der Arbeitnehmer das Seinige getan – die gesetzlichen Vorschriften wurden erfüllt. Jetzt kann der Arbeitnehmer die Zeit nutzen und sich schonen und wieder gesunden, während er der Arbeit fern bleibt. Wie lange das erlaubt ist, steht auf der Krankschreibung, der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Wie lange hat man Zeit, dem Arbeitgeber die Krankmeldung zuzusenden?

Viele Arbeitgeber verlangen dies bereits ab dem ersten Fehltag, doch das Gesetz sieht vor, dass die Krankmeldung ab dem vierten Tag an den Arbeitgeber gesendet wird. Hier greift die bekannte Frist von drei Tagen. Dies bedeutet, dass wer länger als drei Tage krank ist, dem Arbeitgeber seine Arbeitsunfähigkeit nachweisen muss. Die Krankschreibung ( der „Gelbe Schein“) muss also am vierten Tag der Krankheit dme Arbeitgeber vorliegen.

Wer jetzt der Meinung ist, dass er am vierten Tag zum Arzt gehen kann, um sich krankschreiben zu lassen, der liegt schief. An eben diesem vierten Tag muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dem Arbeitgeber bereits vorliegen und der Arbeitnehmer ist in der Nachweispflicht.

Der Hausarzt wird die AU in 3-facher Ausfertigung ausstellen:

  • Ausführung zur Vorlage beim Arbeitgeber
  • Ausführung für Versicherte
  • Ausführung zum Verbleib beim Arzt

Wo sind die Fristen zur Krankmeldung geregelt?

Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) enthält die entsprechenden Bestimmungen. Im § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetz heißt es:

§5 Entgeltfortzahlungsgesetz

„Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.“

Wer schlau ist, geht am ersten oder zweiten Tag der Krankheit zum Arzt und sendet die Krankschreibung dann sofort per Post an den Arbeitgeber. So kommt die AU wahrscheinlich immer noch in der gesetzlichen Frist beim Betrieb an.

2. Arbeitsverbot bei Krankschreibung?

Wenn ein Patient sehr kränklich im Untersuchungsraum sitzt, werden viele Ärzte großzügig das ärztliche Attest gleich für eine ganze Woche ausstellen. Das ist sehr fürsorglich gedacht, denn wer krank ist, soll Gelegenheit erhalten, wieder zu gesunden. Wenn dann die Beschwerden der Krankheit schneller abklingen als erwartet, wird man sich oft die Frage stellen „darf ich bereits wieder arbeiten gehen? Trotz Krankschreibung?“

Trotz Krankschreibung zur Arbeit

Nicht wenige Menschen sind der Meinung, dass die Krankschreibung es verbietet, vor Ablauf der eingetragenen voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit an den Arbeitsplatz zurückzukehren. Allerdings verhält es sich mit dem gelben Schein anders als von vielen vermutet.

Die Krankschreibung ist – wie auch aufgedruckt – eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Sie sagt aus, dass dass man zum genannten Zeitpunkt arbeitsunfähig ist. Die Angabe der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit stellt lediglich eine Prognose über die Dauer dar. Ob der Arzt damit richtig liegt oder nicht, muss sich dann zeigen. Daher beinhaltet diese Prognose niemals ein Arbeitsverbot. Und deswegen darf ein jeder wieder arbeiten gehen, wenn er sich wieder fit fühlt – auch wenn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eine längere vorausgesehene Dauer der Arbeitsunfähigkeit ausweist. Hier muss man nicht warten, bis das Ablaufdatum erreicht ist.

3. Darf der Arbeitgeber das Arbeiten trotz Krankschreibung verbieten?

Wer trotz Krankschreibung arbeiten möchte, wird überrascht sein, wenn der Arbeitgeber das gut gemeinte Angebot ablehnt. (#2)

Wer trotz Krankschreibung arbeiten möchte, wird überrascht sein, wenn der Arbeitgeber das gut gemeinte Angebot ablehnt. (#2)

Diese Frage klingt auf den ersten Blick merkwürdig. Doch sie hat einen ganz realen Hintergrund. Wir erinnern uns: wer vom Arzt krankgeschrieben ist, ist verpflichtet, dem Arbeitgeber dies mitzuteilen. Dazu sendet er ihm die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu. Der Arzt wird die diagnostizierte Krankheit nicht auf dem „gelben Zettel“ vermerken. Dies geschieht aus Gründen des Schutzes der Privatsphäre.

Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nach der Rückkehr aus der Krankschreibung zu Details seiner Erkrankung befragt – insbesondere bei vorzeitiger Rückkehr – so ist das vor allem in der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber all seinen Mitarbeitern begründet. Der Arbeitgeber will natürlich einschätzen, ob von dem zurückgekehrten Mitarbeiter eine Gefahr für die Kollegen ausgeht. Dabei kann die Gefahr in der fehlerhaften Bedienung von Maschinen liegen, aber auch einfach im Risiko der Ansteckung.

Wieso fragt der Arbeitgeber nach den Diagnosen?

Der Arbeitgeber prüft auch, ob der Arbeitnehmer sich selbst richtig einschätzt und bereits wieder die Maschinen bedienen kann, ob er seine Arbeit auch tatsächlich wieder aufnehmen kann. Das Ergebnis einer solchen Prüfung kann ergeben, dass der krankgeschriebene Arbeitnehmer für sich selbst oder andere eine Gefahr darstellt. In einem solchen Fall kann der Arbeitgeber entscheiden, ob der Arbeitnehmer seine Arbeit trotz Krankschreibung wieder aufnehmen darf oder ob er das Angebot zur vorzeitigen Arbeitsleistung doch ablehnt. Allerdings darf man in jedem Fall sicher sein, dass der Arbeitgeber die vorzeitige Rückkehr und das Angebot zur vorzeitigen Wiederaufnahme der Arbeit schätzt und würdigt.

Muss ich zum Betriebsarzt?

Wenn der Arbeitgeber im Zweifel ist, ob der Arbeitnehmer trotz eigener Versicherung der Arbeitstauglichkeit bereits in der Lage ist, zu arbeiten, kann er den Betriebsarzt bitten, den aktuellen Gesundheitszustand des Arbeitnehmers zu prüfen. Der Betriebsarzt wird dann den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers prüfen und dessen Arbeitsfähigkeit ggf. attestieren. Die Bestätigung des Arbeitnehmers als arbeitsfähig – quasi die Gesundschreibung, gibt ihm die Gewissheit, sich richtig zu entscheiden.

4. Wie steht es mit dem Versicherungsschutz bei der Krankschreibung?

Eine der häufig geäußerten Befürchtungen ist der Wegfall des Versicherungsschutzes  (Haftpflicht und Unfallversicherung) im Falle der vorzeitigen Wiederaufnahme der Arbeit. (#3)

Eine der häufig geäußerten Befürchtungen ist der Wegfall des Versicherungsschutzes (Haftpflicht und Unfallversicherung) im Falle der vorzeitigen Wiederaufnahme der Arbeit. (#3)

„Bin ich noch versichert, wenn ich trotz Krankschreibung arbeite?“ Die Befürchtung, den Versicherungsschutz zu verlieren, plagt viele Arbeitnehmer. Doch diese Angst ist völlig unbegründet. Wer krankgeschrieben ist und vorzeitig wieder die Arbeit aufnimmt, genießt den vollen Versicherungsschutz. Diese Angst berührt im Allgemeinen die Haftpflichtversicheurng und die Unfallversicherung. Beide Versicherungen gelten in der Regel weiterhin.

Wie wir bereits weiter oben festgehalten haben, stellt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kein Arbeitsverbot dar. Somit darf arbeiten gehen, wer sich arbeitsfähig fühlt. Umgekehrt ist die Gültigkeit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weiterhin gegeben. Das ist wichtig, denn wer nach der Rückkehr merkt, dass er doch noch nicht so fit ist, wie gedacht, kann dann dem Chef sagen, dass es eben so ist und dass er die verbleibenden Tage doch lieber noch zuhause verbringt.

5. Gibt es Pflichten des Arbeitnehmers?

Was muss man beachten? Man hört ja immer wieder von Menschen, die sich krankschreiben lassen, um dann – statt sich auszukurieren – beispielsweise die Wohnung renovieren. Das ist weder im Sinne des Erfinders noch rechtlich zulässig. Wer sich krankschreiben lässt, hat Pflichten. Dazu gehört auch, alle Anstrengungen zu vermeiden, die der Gesundung nicht zuträglich sind. Erst recht gilt das, wenn die Beschäftigung eher dazu geeignet ist, die Krankheit zu verlängern. Grippe und Party schließen sich da schon eher aus. Das gilt auch für Skilaufen oder Squash.

Wer sich für das Arbeiten trotz Krankschreibung entscheidet, wird dies ebenfalls beachten wollen. Erst, wenn man vollständig genesen ist, sollte man zur Arbeitsstelle zurückkehren. Die vorzeitige Arbeitaufnahme sollte nicht dazu führen, dass die Krankheit sich womöglich verlängert und man hernach noch erneut krankgeschrieben werden muss.

Fazit

Wer das Arbeiten trotz Krankmeldung für sich als das Beste sieht, der sollte es tun – wenn er sich wirklich fit fühlt. Als Arbeitnehmer hat man das Recht, bei Krankheit zuhause zu bleiben und man hat das Recht der Arbeit nachzugehen, wenn man dazu fit genug ist. Vergessen wir nicht, dass die Arbeit ja meist in einem Berufsfeld stattfindet, welches wir bewusst gewählt haben, weil es unseren Neigungen entspricht. Somit tun wir uns ja auch etwas Gutes, wenn wir dieser Tätigkeit nachgehen. Und nette Kollegen zu treffen, tut unserer Seele ebenfalls gut.

Wir sollten uns dabei unserer Verantwortung gegenüber dem Arbeitgeber ebenso bewusst sein, wie unserer Verantwortung uns gegenüber.


Bildnachweis: © shutterstock – Titelbild Cookie Studio, #1 tingsriton chairat, #2 Aaron Amat, #3 Gino Santa Maria

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