Ausschluss der fotooptischen Vermessung von Laubindustrieholz

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Der Ständige Ausschuss RVR der Plattform Forst & Holz hat bei einer Sitzung am 12. Oktober 2023 die Integration der fotooptischen Vermessung von Holzpoltern in die Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland beschlossen. Diese Änderungen wurden in der 5. Auflage der RVR veröffentlicht und sind seit dem 01. Dezember 2023 in Kraft. Dadurch wird die Verwendung von fotooptischen Messgeräten als offizielle Methode zur Vermessung von Holzpoltern im Rohholzhandel ermöglicht.

Prof. Tobias Cremer: Fotooptische Messgeräte im Rohholzhandel berücksichtigt

Der Vorsitzende des StA RVR, Prof. Tobias Cremer, unterstreicht, dass die Entscheidung, fotooptische Messgeräte in die Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel aufzunehmen, aufgrund der wachsenden Verwendung dieser Technologie in Deutschland getroffen wurde. Die Anpassung der Regelungen ermöglicht es den Unternehmen, präzise Messungen von Holzpoltern durchzuführen und den Rohholzhandel transparenter und effizienter zu gestalten.

Die erfolgreiche Integration der fotooptischen Vermessung von Holzpoltern in die Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland ist das Ergebnis einer konstruktiven Zusammenarbeit der Branchenpartner. Die große Sachlichkeit und Kompromissbereitschaft, die bei der Bearbeitung dieser Thematik an den Tag gelegt wurden, ermöglichten eine ausgewogene Gestaltung der gemeinsamen Regelungen. Dadurch wird eine transparente und effiziente Abwicklung im Rohholzhandel gewährleistet.

Begrenzung der fotooptischen Vermessung in der RVR beschlossen

Für die fotooptische Vermessung von Holzpoltern in der RVR für Abrechnungszwecke gelten gesetzliche Bestimmungen, die eine Verwendung nur von konformitätsbewerteten und geeichten Messsystemen erlauben. Dies stellt sicher, dass die Messungen genau und zuverlässig sind und den Anforderungen an die Abrechnung entsprechen.

Aktualisierte Übersicht ermöglicht fotooptische Vermessung von Stammholz-Abschnitten

Im Zuge der Aktualisierung der empfohlenen Maßeinheiten im Rohholzhandel wurde beschlossen, das „Raummeter mit Rinde“ (Rm m.R.) auf alle Rohholzsortimente auszuweiten. Dadurch ist es nun möglich, auch Stammholz-Abschnitte mittels fotooptischer Vermessung zu vermessen. Diese Ergänzung ermöglicht eine präzise Bestimmung des Volumens und erleichtert die Abrechnung im Rohholzhandel.

In der Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel wurde die Reihenfolge der aufgelisteten Messverfahren festgelegt, um eine klare Priorisierung der Anwendungsempfehlung zu signalisieren. Das Interesse der Rohholzanbieter an der Werksvermessung als erstes Verfahren zeigt, dass dieses etablierte Verfahren weiterhin zur Ermittlung des abrechnungsrelevanten Volumens bevorzugt wird. Durch diese Priorisierung wird eine verlässliche und einheitliche Messung gewährleistet.

Sektionsraummaßverfahren als Alternative zur fotooptischen Vermessung der Polterrückseite

Um genaue und zuverlässige Messungen zu erzielen, wurde die Vermessung der Polterrückseite als Standard in die Verfahrensanweisung aufgenommen. Falls die fotooptische Vermessung aus technischen Gründen nicht möglich ist, kann das Sektionsraummaßverfahren verwendet werden. Durch diese Vorgaben wird sichergestellt, dass mögliche Unterschiede zwischen der Vorder- und Rückseite eines Holzpolters berücksichtigt werden und somit präzise Messungen ermöglicht werden.

Die Betonung der Rückseitenvermessung von Holzpoltern unterstreicht die Wichtigkeit, mögliche Unterschiede zwischen der Vorder- und Rückseite des Polters zu berücksichtigen und genaue Messergebnisse zu erzielen.

Konsens für Mindestpoltergröße bei fotooptischer Vermessung erzielt

Um den Rohholzhandel effizient zu gestalten, wurde beschlossen, dass die fotooptische Vermessung von Holzpoltern vorzugsweise bei Poltern mit einer Größe von mindestens 20 Rm m.R. durchgeführt werden sollte. Dadurch können logistische Herausforderungen vermieden werden, die bei kleineren Poltern auftreten können, und ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden.

Verzicht auf fotooptische Vermessung bei Laubindustrieholz aufgrund von Unsicherheiten

Die fotooptische Vermessung wird für Laubindustrieholz nicht zugelassen, da die Bestimmung der Anteile von Holz, Rinde und Luft im Polter zu großen Unsicherheiten bei der Berechnung des endgültigen Abrechnungsmaßes aus dem Brutto-Raummaß führt. Um präzise Ergebnisse zu gewährleisten, werden alternative Messverfahren empfohlen, die eine genaue Vermessung von Laubindustrieholz ermöglichen.

Zur Bewältigung der Herausforderungen bei der fotooptischen Vermessung von Laubindustrieholz wurde ein spezialisiertes Arbeitsgremium gegründet. Dieses Gremium besteht aus Fachleuten der Forst- und Holzbranche und wird sich intensiv mit dem Thema auseinandersetzen. Durch weitere wissenschaftliche Untersuchungen soll ein umfassendes Verständnis für die Besonderheiten von Laubindustrieholz gewonnen werden. Ziel ist es, praxisorientierte Lösungen zu entwickeln, um die genaue Vermessung und Abrechnung von Laubindustrieholz im Rohholzhandel zu verbessern.

RVR-Webseite bietet aktualisierte Version der Rahmenvereinbarung

Die Plattform Forst & Holz hat die Änderungen in der Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel genehmigt. Ab dem 1. Dezember 2023 ist die aktualisierte 5. Auflage der RVR in Kraft. Interessierte können die aktualisierte RVR auf der RVR-Webseite im Downloadbereich herunterladen oder in der Mediathek der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe abrufen. Somit sind die Änderungen für alle zugänglich und können eingesehen werden.

Mehr Effizienz und Genauigkeit im Rohholzhandel durch fotooptische Vermessung

Die Integration der fotooptischen Vermessung von Holzpoltern in die Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel ermöglicht eine präzise und zuverlässige Bestimmung des Holzvolumens. Durch die Verwendung konformitätsbewerteter/geeichter Messsysteme werden verlässliche Ergebnisse garantiert, was zu einer transparenten und fairen Abrechnung führt.

Die Erweiterung der Anwendbarkeit des „Raummeters mit Rinde“ auf alle Rohholzsortimente ermöglicht eine exakte Vermessung von Stammholz-Abschnitten. Durch die standardmäßige Vermessung der Polterrückseite wird eine genaue Berücksichtigung möglicher Unterschiede zwischen der Vorder- und Rückseite des Holzpolters gewährleistet.

Die Festlegung einer Mindestpoltergröße von 20 Rm m.R. im Rahmen der fotooptischen Vermessung ist eine wichtige Regelung für die logistische Abwicklung im Rohholzhandel. Durch diese Festlegung wird sichergestellt, dass nur Polter mit ausreichendem Volumen vermessen und gehandelt werden. Dies erleichtert die Planung und Organisation der Abläufe und trägt zur Effizienzsteigerung bei. Gleichzeitig wird durch den Ausschluss der fotooptischen Vermessung von Laubindustrieholz möglichen Unsicherheiten vorgebeugt. Die Anteile von Holz, Rinde und Luft im Polter bei Laubindustrieholz sind schwer einzuschätzen, was zu ungenauen Messergebnissen führen könnte. Die Festlegung der Mindestpoltergröße und der Ausschluss bestimmter Holzsortimente sind somit wichtige Schritte, um einen zuverlässigen und transparenten Rohholzhandel zu gewährleisten.

Die Integration der fotooptischen Vermessung in den Rohholzhandel ist ein wichtiger Schritt, um Effizienz und Transparenz zu verbessern. Durch den Einsatz von konformitätsbewerteten/geeichten Messsystemen wird das Holzvolumen genau und zuverlässig erfasst, was zu einer effizienteren Abwicklung von Transaktionen führt. Gleichzeitig werden mögliche Unterschiede zwischen verschiedenen Messverfahren minimiert, was die Transparenz im Handel erhöht. Dies trägt zu einem fairen und vertrauenswürdigen Handel bei, der sowohl Käufern als auch Verkäufern zugutekommt.

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