GPS-Ortung: Was ist rechtlich erlaubt und was nicht?

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GPS-Tracker sind eine praktische Lösung, um verlorene oder verlegte Gegenstände und Haustiere wiederzufinden. Doch bei der Ortung von Menschen gelten bestimmte rechtliche Regelungen. Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Privatsphäre und dürfen nur mit ihrer Zustimmung geortet werden. Auch bei betagten Personen ist eine Einwilligung erforderlich, sofern sie dazu in der Lage sind. Arbeitgeber dürfen GPS-Systeme nur begrenzt verwenden und müssen die Angestellten darüber informieren.

Rechtliche Einschränkungen bei der Ortung von Menschen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ortung von Menschen mittels GPS oder Bluetooth-Trackern sind komplex. Sowohl die Uno Kinderrechtskonvention als auch das Schweizer Recht betonen den Schutz der Privatsphäre von Kindern und Jugendlichen und verbieten eine Überwachung oder Ortung ohne deren Zustimmung.

Gemäß den rechtlichen Bestimmungen ist es Eltern nur erlaubt, ihre Kinder mit GPS-Trackern zu „verfolgen“, wenn diese zuvor über die Ortung informiert wurden und damit einverstanden sind. Bei urteilsfähigen Kindern und Jugendlichen wird eine Ortung ohne Einverständnis als widerrechtlicher Eingriff in ihre Privatsphäre angesehen. Nur bei noch nicht urteilsfähigen Kindern, also Kindern bis etwa 12 Jahren, ist eine Ortung ohne Einverständnis aus Sicherheitsgründen zulässig.

Auch bei älteren Menschen ist eine Ortung nur mit deren Einwilligung zulässig. Wenn eine betagte Person nicht mehr einwilligen kann, sollten Angehörige den Einsatz eines Trackers rechtlich abklären.

Die Überwachung und Einschränkung der Bewegungsfreiheit von Bewohnern in Alters- und Pflegeinstitutionen erfordert das Vorliegen strenger gesetzlicher Voraussetzungen.

GPS-Überwachung am Arbeitsplatz: Einschränkungen gelten

Die Nutzung von GPS-Trackern durch Arbeitgeber ist eingeschränkt und darf nur zur Planung von Einsätzen, gelegentlichen Arbeitszeitkontrollen oder zur Verhinderung von Missbrauch erfolgen. Es ist wichtig, dass die Mitarbeiter über den Einsatz des GPS-Systems informiert sind.

Es ist gesetzlich verboten, Angestellte am Arbeitsplatz uneingeschränkt und permanent zu überwachen, insbesondere in Bezug auf ihr Verhalten. Wenn Angestellte das Firmenauto auch in ihrer Freizeit nutzen dürfen, haben sie das Recht, das GPS-System auszuschalten.

GPS-Ortung bei Haustieren ohne rechtliche Bedenken

Im Gegensatz zu Menschen haben Tiere keinen rechtlichen Anspruch auf Persönlichkeitsschutz. Daher ist es erlaubt, Tiere wie Katzen und Hunde mit GPS-Trackern zu orten, um ihren Aufenthaltsort zu überwachen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das heimliche Anbringen eines GPS-Trackers an einem Tier, um den Aufenthaltsort des Besitzers zu ermitteln, rechtlich nicht gestattet ist und als Verletzung der Privatsphäre angesehen wird.

Hilfe bei Verdacht auf unerwünschtes Tracking: Polizei kontaktieren

Opfer von unerwünschtem Tracking haben oft Schwierigkeiten, festzustellen, dass sie überwacht werden. Um sicherzustellen, dass keine Verbindung zum Smartphone besteht, sollten Betroffene die Bluetooth-Verbindung bei Nichtgebrauch ausschalten, wie von der Kriminalpräventionsstelle empfohlen. Bei Verdacht sollten sie sich an Fachleute wenden und die Polizei informieren.

Im Falle von Stalking kann das Opfer rechtliche Schritte einleiten, um sich zu schützen. Eine mögliche Maßnahme ist es, ein Kontakt- oder Annäherungsverbot gegen die stalkende Person zu erwirken. Dadurch wird der stalkenden Person untersagt, jeglichen Kontakt oder Annäherungsversuch an das Opfer zu unternehmen.

Sicherheit durch GPS-Tracker: Was ist erlaubt?

GPS-Tracker sind praktische Hilfsmittel zur Lokalisierung von verlorenen Gegenständen oder Haustieren. Bei der Ortung von Menschen gelten jedoch strenge rechtliche Bestimmungen. Die Einwilligung der betroffenen Person, insbesondere bei Kindern und betagten Personen, ist essenziell. Es ist wichtig, ihre Privatsphäre zu schützen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Die Verwendung von GPS-Systemen durch Arbeitgeber ist gesetzlich reguliert und beschränkt. Eine permanente Überwachung von Angestellten ist nicht erlaubt und der Einsatz sollte nur zur Planung von Einsätzen oder zur Kontrolle der Arbeitszeit erfolgen.

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