Krankmeldung: ab wann vorlegen?

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Vorsicht bei der Krankmeldung: Ab wann muss der Arbeitgeber wirklich informiert werden? Sie kennen das doch auch. Die Nase trieft und der Schädel brummt. Sollte man sich da nicht ne Krankmeldung holen? Ab wann bleibt man besser zu Hause? Oder soll man sich zur Arbeit quälen und womöglich noch die Kollegen anstecken? Wenn dann alle in der Abteilung flachliegen, ist ja auch keinem geholfen, oder?

Krankmeldung: Ab wann muss man sie dem Arbeitgeber vorlegen?

Wenn sich der Arztbesuch nicht mehr vermeiden lässt, dann achten Sie darauf, dass Sie unbedingt eine Krankmeldung bei Ihrem Arbeitgeber abgeben. Ihr Arbeitgeber muss den Ausfall Ihrer Arbeitskraft kompensieren und die Arbeit neu organisieren.

Klare Fakten: ab wann muss die Krankmeldung beim Arbeitgeber sein?

  1. So will es das Gesetz:
    Sie müssen Ihren Arbeitgeber zeitnah nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit informieren. Dabei müssen Sie auch die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit angeben. So steht es in § 5 „Anzeige- und Nachweispflichten“ des Entgeltfortzahlungsgesetz (EntFG)
  2. Die Drei-Tage-Regel:
    Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage andauert, müssen Sie ein Attest der Arbeitsunfähigkeit vorlegen. Und dies muss am darauffolgenden, also am vierten Tag dem Arbeitgeber vorliegen. Auch dies steht im § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetz (EntFG)
  3. Recht des Arbeitgebers:
    Der Arbeitgeber darf im Arbeitsvertrag festlegen, dass die AU oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon früher vorzulegen ist. Die Krankmeldung darf schon ab dem ersten Tag verlangt werden.

Alle Fragen zu „Wann muss ich die Krankmeldung abgeben?“ behandeln wir gleich sehr ausführlich. Auch die Fragen „Muss ich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon ab dem 1. Tag abgeben?“ und „Muss ich die Krankmeldung doch erst ab dem 3, Tag vorlegen?“ betrachten wir eingehend und geben klare Antworten.

Inhalt

  1. Klare Fakten: ab wann muss die Krankmeldung beim Arbeitgeber sein?
  2. Ab wie viel Tagen braucht man eine Krankmeldung?
  3. Krankmeldung: ab wann? Ist schon der erste Tag entscheidend?
  4. Krankmeldung: ab wann? Und wenn ein Feiertag zwischendrin liegt?
  5. Und wenn ich am Wochenende krank werde?
  6. Wie krankmelden, wenn ich im Urlaub erkranke?

2. Ab wie viel Tagen braucht man eine Krankmeldung?

Die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind für gewöhnlich in schriftlicher Form festgehalten. Dies ist in Deutschland so üblich. In aller Regel finden Sie im Arbeitsvertrag alle Ihre Pflichten aufgezählt. Wenn Sie also im Zweifel sind, ob ihr Arbeitgeber Ihnen besondere Pflichten auferlegt hat, sollten Sie unbedingt einen Blick in den Arbeitsvertrag werfen.

Ab welchem Tag Sie die Krankmeldung ( umgangssprachlich „den gelben Schein“ ) beim Arbeitgeber vorzulegen haben, hängt auch davon ab, was in Ihrem Arbeitsvertrag vorgeschrieben ist. Ist im Arbeitsvertrag keine Regelung festgelegt, gilt die Drei-Tage-Regel. Wenn Sie sich also kränklich fühlen, schlagen Sie erstmal im Arbeitsvertrag nach.

Vorsicht vor Verwechslung: Krankmeldung & Krankschreibung

Sie müssen dem Arbeitgeber beides geben. Doch oftmals hält man beide Begriffe für ein und dasselbe – und versäumt dadurch, seinen Pflichten nachzukommen.

Wichtig für Sie: eventuell können zwischen der Krankmeldung und der Krankschreibung mehrere Tage liegen. Doch Sie dürfen die Fristen nicht versäumen.

Was ist die „Krankmeldung“?

Wenn Sie krank werden, sich so sehr unwohl fühlen, dass Sie nicht arbeiten gehen können, dann benachrichtigen Sie Ihren Arbeitgeber darüber. Dies nennt man eine „Krankmeldung“. Informieren Sie ihn bitte ebenfalls, dass Sie den Arzt aufsuchen werden und ich untersuchen lassen. Kündigen Sie auch an, dass Sie nach dem Arztbesuch Näheres über den voraussichtlichen weiteren Verlauf der Erkrankung mitteilen werden.

Die Krankmeldung kann auf verschiedenen Wegen erfolgen.

  • Sie können die Krankmeldung an Ihren Arbeitgeber mündlich übermitteln.
  • Eine telefonische Krankmeldung ist ebenfalls möglich und weit verbreitet.
  • Wenn Sie eine kurze schriftliche Nachricht an den Arbeitgeber senden, ist er informiert.
  • Manche Arbeitgeber sind auch für eine Krankmeldung per SMS oder WhatsApp dankbar.

Was ist die „Krankschreibung“?

Die Krankschreibung erfolgt stets durch den untersuchenden Arzt. In der Krankschreibung, die auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder gelber Zettel genannt wird, legt der Arzt nieder, ab welchem Tag Sie arbeitsunfähig sind und wie lange sie voraussichtlich arbeitsunfähig bleiben werden.

Die Krankschreibung stellt ein Attest dar, welches nachweist, dass Sie tatsächlich krank sind. Sie müssen es dem Arbeitgeber vorlegen, damit Sie von der Pflicht, am Arbeitsplatz erscheinen zu müssen, entbunden sind.

Die Krankschreibung können Sie auf verschiedenen Wegen beim Arbeitgeber hereingeben.

  • Ein Familienmitglied oder ein Freund oder auch ein hilfsbereiter Nachbar kann die Krankschreibung bei Ihrem Arbeitgeber persönlich abgeben.
  • Sie selbst können den gelben Zettel bei Ihrem Arbeitgeber abgeben, etwa wenn Sie auf dem Rückweg vom Arzt nach Hause an der Arbeitsstelle vorbeikommen. So kann die AU auch nicht verloren gehen.
  • Sie können die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dem Arbeitgeber per Post zusenden.

„Hallo Chef,
mit geht es heute schlecht – ich kann leider nicht kommen. Jetzt gleich werde ich zum Arzt gehen und das untersuchen lassen. Ich melde mich danach wieder bei Ihnen.“

Mit einem Anruf oder einer eMail können Sie Ihrer Pflicht zur Krankmeldung genüge tun. Aber wann müssen Sie ein Attest vorlegen? Das erklären wir jetzt gleich.

Die Fristen:
Ab wann muss die Krankmeldung dem Arbeitgeber zugegangen sein?

Das Entgeltfortzahlungsgesetz sichert Ihnen als Arbeitnehmer den Anspruch auf Ihr Gehalt im Krankheitsfall. Sechs Wochen Entgeltfortzahlung stehen Ihnen zu. Damit Sie Ihren Anspruch behalten, müssen Sie dem Arbeitgeber Krankmeldung und Krankschreibung konform zu den gesetzlichen Vorgaben innerhalb der Fristen übermitteln.

Wer die gesetzlichen Fristen versäumt, riskiert sein Gehalt während der Krankheit. Die Krankmeldung und die voraussichtliche Dauer des Fernbleibens müssen dem Arbeitgeber unverzüglich und ohne schuldhafte Verzögerung mitgeteilt werden.

Die 3-Tage-Regel

Wenn Erkrankungen vermutlich länger als 3 Tage andauern werden, muss der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber zusätzlich zur Krankmeldung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ( auch „AU“ genannt ) vorlegen. Diese AU muss Auskunft darüber geben, wie lange die Erkrankung voraussichtlich anhalten wird.

Die Folgebescheinigung

Wenn die Erkrankung länger andauert, als es auf der Krankschreibung bzw. der AU angegeben ist, dann ist es Ihre Pflicht als Arbeitnehmer, direkt am Tag danach eine sogenannte Folgebescheinigung vorzulegen.

Die Krankenkasse

„Ab wann muss die Krankenkasse über die Erkrankung informiert werden?“

Genau 7 Tage haben Sie Zeit, Ihre Krankenkasse über die Erkrankung zu informieren. Einfach für Sie: der untersuchende Arzt kann Ihnen von der Krankschreibung eine Durchschrift zur Verfügung stellen, welche alle für die Krankenkasse erforderlichen Angaben enthält. Diese können Sie dann problemlos bei der Krankenkasse einreichen.

Aber nicht vergessen: Sie sind für den Zugang der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Arbeitgeber und Krankenkasse verantwortlich.

3. Krankmeldung: ab wann?
Ist schon der erste Tag entscheidend?

Der Betriebsrat

Wenn sie sich über die Regelungen in Ihrem Unternehmen unsicher sind, haben Sie das recht, sich bei Ihrem Betriebsrat zu informieren. Das gilt auch für den öffentlichen Dienst.

Die Krankmeldung bereits am ersten Tag beim Arbeitgeber abzugeben, empfinden viele Arbeitnehmer als eine unzumutbare Belastung. Gerade, wenn man nicht krank feiert, sondern wirklich mit schlimmem Kopfweh oder Übelkeit im Bett liegt, kommt einem das oft ungerecht vor.

Doch das BAG ( Bundesarbeitsgericht ) hat dies bestätigt. Im Ur­teil vom 14.11.2012 ( Akztenzeichen 5 AZR 886/11 ) wurde vom BAG bestätigt, dass der Arbeitgeber dies fordern kann – auch ohne es begründen zu müssen.

Dem liegt natürlich eine klare gesetzliche Regelung zugrunde. Diese findet sich in § 5 Abs. 1 Satz 3 des EntFG. Der Arbeitgeber berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen, als es die 3-Tage-Regel vorsieht.

Vielfach ist dies nicht bekannt und wenn man sich im Bekanntenkreis umhört, kann man durchaus von einigen Personen zu hören bekommen „Ich muss meine Krankmeldung erst nach drei Tagen abgeben.“ oder „Wenn ich vor Ablauf der drei Tage wieder zurück bin, muss ich gar nichts abgeben.“.

Oftmals sind da Halbwissen oder schlimme Irrtümer unterwegs. Lassen Sie sich hiervon nicht dazu verleiten, Ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen.

Arbeitsvertrag, Tarifvertrag & Betriebsvereinbarung

Was tun, wenn in dem für Sie gültigen Tarifvertrag es verboten ist, die Krankmeldung bereits am ersten Tag der Erkrankung einzufordern? Was tun, wenn Ihre Betriebsvereinbarung einer Aufforderung des Arbeitgebers klar widerspricht?

In diesem Fall hilft nur der Gang zum Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er kann vorschlagen, wie angemessen auf derlei Ansinnen des Chefs zu reagieren ist.

4. Krankmeldung: ab wann?
Und wenn ein Feiertag zwischendrin liegt?

In einer gewöhnlichen Arbeitswoche ist das alles einfach zu händeln. Wenn aber mitten in der Woche ein Feiertag zu liegen kommt, kann sich alles ändern. Wie wir ja schon erkannt haben, muss nach dem dritten Tag der Erkrankung die Krankschreibung beim Arbeitgeber vorgelegt werden. Wer also am Montag erkrankt und am Mittwoch einen Feiertag vorfindet, wird sich fragen, ob er den gelben Schein noch am Donnerstag oder erst am Freitag vorlegen muss.

Hier muss man das Entgeltfortzahlungsgesetzt aufmerksam lesen. Wir haben es für Sie getan. Das EntFG spricht bei den Fristen von Kalendertagen und nicht von Werktagen. Dies bedeutet, dass der Mittwoch auch als Feiertag mitgezählt werden muss. Somit muss die Arbeitsunfähigkeitbescheinigung dem Arbeitgeber doch schon am Donnerstag vorliegen.

Beispiel: Feiertag fällt in die Frist

  • Montag: 1. Tag der Erkrankung
  • Dienstag: 2. Tag der Erkrankung
  • Mittwoch: 3. Tag der Erkrankung – und Feiertag
  • Donnerstag: 4. Kalendertag nach Beginn der Erkrankung und spätester Tag des Vorlegens der AU beim Arbeitgeber

5. Und wenn ich am Wochenende krank werde?

Besonders knifflig wird es, wenn das Unwohlsein Sie noch im Wochenende erwischt. Oder die Krankheit kündigt sich gegen Mittwoch an und am Samstag geht es dann so richtig los und Sie liegen flach. Da stellt sich natürlich sofort die Frage, wann in solch einem Fall die Krankmeldung und die Krankschreibung einzureichen sind. Ab wann ist es Pflicht?

Wenn Sie am Wochenende ärzliche Hilfe in Anspruch mehmen, wird dies selten Ihr Hausarzt sein. Meist werden Sie vom Notarzt oder einem Bereitschaftsarzt untersucht. Wenn Sie dort ausschließlich eine Notfallbehandlung erfahren, kann es sein, dass Sie zur Erlangung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung doch noch den Hausarzt aufsuchen müssen.

Eines steht fest: fühlen Sie sich auch am Montag noch nicht fit genug für die Arbeit, sollten sie definitiv sofort zum Arzt gehen und sich untersuchen lassen.

Zählt das Wochenende bei der Berechnung der Frist mit?

Wir haben ja schon bei der Betrachtung der Feiertage im Fristlauf erkannt, dass das Entgeltfortzahlungsgesetz zwischen Kalendertagen und Werktagen unterscheidet. Und genau die Kalendertage sind es, die gemäß dem Gesetz zur Berechnung des Fristlaufs herangezogen werden.

Beispiel: Wochenende fällt in die Frist

  • Freitag: 1. Tag der Erkrankung
  • Samstag: 2. Tag der Erkrankung – und Wochenende
  • Sonntag: 3. Tag der Erkrankung – und Wochenende
  • Montag: 4. Kalendertag nach Beginn der Erkrankung und spätester Tag des Vorlegens der AU beim Arbeitgeber

Wenn Sie im Beispielfall also nicht gleich am Freitag zum Hausarzt gegangen sind, müssen Sie dies unbedingt am Montag nachholen und noch gleichen Tags den Gelben Schein beim Arbeitgeber vorbeibringen.

Vorsicht gilt auch, wenn in Ihrem Tarifvertrag oder in einer für Sie gültigen Betriebsvereinbarung eine kürzere Frist festgeschrieben ist. Wenn Sie hier unsicher sind, fragen Sie unbedingt Ihren Betriebsrat nach Details und Fakten.

Krankmeldung: "Ab wann muss ich mich krankmelden, wenn ich mitten im Urlaub erkranke?"  - Gerade im Urlaub sind versäumte Fristen besonders ärgerlich, will man doch die durch Krankheit verlorenen Urlaubstage später wieder nachholen. (#1)

Krankmeldung: „Ab wann muss ich mich krankmelden, wenn ich mitten im Urlaub erkranke?“ – Gerade im Urlaub sind versäumte Fristen besonders ärgerlich, will man doch die durch Krankheit verlorenen Urlaubstage später wieder nachholen. (#1)

6. Wie krankmelden, wenn ich im Urlaub erkranke?

Es gibt ja wohl nichts ärgerlicheres, als im Urlaub zu erkranken. Man hat sich schon lange auf den Urlaub gefreut, genießt die ersten Tage und plötzlich erwischt es uns und wir liegen flach. Statt der schönsten Wochen des Jahres kündigt sich das Betthüten an.

Glück im Unglück: wird man im Urlaub krank, hat man das Recht, diese Krankheitstage später als Urlaub nachzuholen. Urlaub soll der Erholung dienen und nicht dem Auskurieren von Krankheiten. So sieht es das Gesetz vor. Wer es genau wissen will: es ist der § 9 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG).

Fristen gelten auch bei Krankheit im Urlaub

Sie sollten am ersten Tag der Erkrankung die Krankmeldung an den Arbeitgeber absetzen. Suchen Sie dann umgehend einen Arzt auf, so dass Sie gegebenenfalls dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am dritten Tag zusenden können. Dann sollte nichts mehr schief gehen.

„Wann kann ich die Urlaubstage nachholen?“ Dies stimmen Sie wie gewöhnlichen Urlaub mit dem Arbeitgeber ab. Handeln Sie auf keinen Fall auf eigene Faust.


Bildnachweis: © shutterstock – Titelbild Tero Vesalainen, #1 Halfpoint

2 Kommentare

  1. Guten Morgen

    Ich gehöre noch zu der alten Sorte und melde mich immer gleich krank. Sorry wenn ich krank bin gehe ich zum Arzt fertig und warte nicht drei Tage.

    Ich weiß total überholt -:)

  2. Hallo hallo

    Die drei Tagefrist ist auch nicht mein Ding. Wenn ich mal krank bin dann brauche ich einen Arzt. Dann bekomm ich doch eh eine Krankmeldung und die geht direkt an meinen Chef.

    Wenn ich nicht zu verbergen habe kann ich auch gleich zum Arzt und mich krankschreiben lassen.

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