Individuelle Abstimmung der Krankenversicherung auf Bedürfnisse und finanzielle Möglichkeiten

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Mit dem Start des Wintersemesters an deutschen Hochschulen am 1. Oktober sollten Studenten nicht vergessen, auch ihren Versicherungsschutz zu überprüfen. Es ist von großer Bedeutung herauszufinden, ob sie in der Privathaftpflicht- und Krankenversicherung „familienversichert“ sind oder ob sie sich eigenständig versichern müssen. Die Frage nach einer möglichen Mitversicherung über die Eltern ist in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung von vielen Faktoren abhängig und sollte sorgfältig geprüft werden.

Kinder in der Privathaftpflichtversicherung: Was gilt es zu beachten?

Um herauszufinden, ob und wie Kinder „familienversichert“ sind, sollte man die Versicherungsbedingungen der Privathaftpflichtversicherung genau prüfen. Hier wird geklärt, ob Zeiten der Erstausbildung wie Schule, Berufsausbildung und Studium versichert sind. Es wird festgestellt, ob Versicherungsschutz besteht, wenn während des Studiums oder der Ausbildung eine Aushilfstätigkeit oder geringfügige Beschäftigung ausgeübt wird. Zudem wird ermittelt, ob das Kind im Haushalt der Eltern behördlich gemeldet sein muss. Auch die Altersgrenzen im Versicherungsvertrag werden überprüft. Schließlich wird festgestellt, ob Versicherungsschutz besteht, solange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, zum Beispiel für die Wartezeit vor Ausbildungsbeginn, während des Bundesfreiwilligendienstes oder des Freiwilligen Wehrdienstes.

Bei der privaten Haftpflichtversicherung ist es von großer Bedeutung, ob es sich um die Erst- oder Zweitausbildung handelt. Studenten bleiben über ihre Eltern mitversichert, solange sie nicht verheiratet sind und sich noch im Studium oder einem unmittelbar anschließenden Masterstudiengang befinden. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie zum Beispiel die Referendariatszeit oder Fortbildungsmaßnahmen. Wenn Studenten nach dem Erststudium eine weitere Ausbildung beginnen oder den Master nicht direkt an den Bachelor anschließen, müssen sie in der Regel eine eigene private Haftpflichtversicherung abschließen. Daher sollten Studenten sich bereits im Vorfeld sorgfältig informieren oder sich neutral und unabhängig beraten lassen.

Beitragsfreie Krankenversicherung für Studenten: Altersgrenzen und Bedingungen

Die Krankenversicherungspflicht gilt auch für Studenten in Deutschland. Allerdings gibt es eine Ausnahme für Studenten, die Kinder von Mitgliedern der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind. Diese können bis zum 25. Geburtstag über die Krankenkasse der Eltern familienversichert bleiben, solange sie kein eigenes Einkommen haben oder ihr Einkommen nicht regelmäßig über 485 Euro im Monat liegt. „Mini-Jobber“ dürfen nicht mehr als 520 Euro im Monat verdienen, um weiterhin familienversichert zu sein.

Nach Vollendung des 25. Lebensjahres und fortgesetztem Studium sind Studenten in der Krankenversicherung der Studenten pflichtversichert. Sie zahlen bis zum 30. Lebensjahr einen günstigen Beitrag. Danach haben sie die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung weiterzuversichern, allerdings zu einem deutlich höheren Beitrag.

Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht für Studierende

Beim Beginn ihres Studiums haben Studenten die Möglichkeit, sich von der KVdS befreien zu lassen und in eine PKV zu wechseln. Dies kann sinnvoll sein, wenn die PKV aufgrund des Beihilfeanspruchs der Eltern als private Restkostenversicherung möglich ist und das Studium vor dem 25. Geburtstag endet. In solchen Fällen ist die PKV oft günstiger als die KVdS. Um von der GKV in die PKV zu wechseln, müssen Studenten innerhalb der ersten drei Monate nach der Immatrikulation einen Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht stellen. Eine Rückkehr in die GKV während des Studiums ist nicht mehr möglich.

Nach Vollendung des 25. Lebensjahres erlischt in der Regel auch der Anspruch auf Beihilfe für Studenten. Danach müssen sie in eine private Krankheitskostenvollversicherung wechseln und höhere Prämien entrichten. Wenn der Wechsel innerhalb von sechs Monaten nach dem Verlust der Beihilfeberechtigung beantragt wird, erfolgt er ohne Risikoprüfung oder Wartezeit.

Ratsam: Mitgliedschaft beim BdV für Fragen und Unsicherheiten

Damit Studenten den optimalen Versicherungsschutz erhalten, ist es wichtig, dass sie ihre Privathaftpflicht- und Krankenversicherung sorgfältig überprüfen. Ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen hilft dabei, zu klären, ob und wie Studenten familienversichert sind. Bei Fragen und Unsicherheiten empfiehlt es sich, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, beispielsweise als Mitglied beim Bund der Versicherten. Die Entscheidung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung sollte ebenfalls gründlich durchdacht werden und individuell auf die persönlichen Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten abgestimmt sein.

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