Wichtige Frist beachten: Einreichen des Einkommenssteuerbescheids für Selbstständige

0

Die geplante Klarstellung des Gesetzgebers zielt darauf ab, dass gesetzliche Krankenkassen Selbstständigen und Freiberuflern keine überhöhten Beitragsforderungen mehr stellen dürfen. Dies bedeutet, dass Selbstständige, die zu Unrecht Höchstbeiträge gezahlt haben, die Möglichkeit haben, die zu viel geleisteten Beiträge zurückzufordern. Die Änderungen im Fünften Sozialgesetzbuch sollen voraussichtlich am 24. November 2023 im Bundesrat beschlossen werden. Die unabhängige Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hamburg unterstützt Betroffene dabei, ihre Rechte gegenüber Krankenkassen und der Politik durchzusetzen.

Krankenkassen: Neue Regelung schützt Selbstständige vor überhöhten Beiträgen

Gemäß dem geplanten Gesetz sollen Krankenkassen Selbstständigen und Freiberuflern keinen Höchstbetrag mehr in Rechnung stellen, solange das Finanzamt keinen Einkommenssteuerbescheid ausgestellt hat. Dieser Bescheid ist entscheidend für die Berechnung der tatsächlichen Krankenkassenbeiträge. Weiterhin sollen Versicherte darüber informiert werden, dass bei fehlendem Steuerbescheid der monatliche Höchstbeitrag von rund 1.000 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung von der Kasse festgesetzt wird.

Sobald der Versicherte den Einkommenssteuerbescheid erhalten hat, haben sie zwölf Monate Zeit, um bei ihrer Krankenkasse eine Neuberechnung ihres monatlichen Kassenbeitrags vorzunehmen, die auf ihrem tatsächlichen Einkommen basiert. Bisher akzeptierten die Krankenkassen keine Unterlagen, die ein niedrigeres Einkommen belegen, wenn sie nach Ablauf der dreijährigen Frist eingereicht wurden.

Die geplanten Gesetzesänderungen sollen sicherstellen, dass Selbstständige und Freiberufler gerecht berechnete Krankenkassenbeiträge zahlen. Bisher wurden insbesondere Menschen mit geringem Einkommen überhöhte Beiträge abverlangt, was zu finanziellen Problemen führte. Die Möglichkeit, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern, ist ein wichtiger Schritt zur Entlastung der Betroffenen. Die unabhängige Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hamburg steht Versicherten bei der Durchsetzung ihrer Rechte zur Seite.

Bei der Einreichung des Einkommenssteuerbescheids gilt es, eine wichtige Frist zu beachten. Seit 2018 sind Selbstständige und Freiberufler verpflichtet, den Bescheid innerhalb von drei Jahren bei ihrer Krankenkasse einzureichen, um eine korrekte Beitragsberechnung zu gewährleisten. Wird diese Frist nicht eingehalten, verlangen die Krankenkassen derzeit den monatlichen Höchstbetrag von rund 1.000 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung.

Die Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hamburg unterstützt Mitglieder von Krankenkassen dabei, ihre Rechte erfolgreich einzufordern. Um eine Beratung zu erhalten, können Termine online unter www.vzhh.de/termine oder telefonisch unter (040) 24832-130 vereinbart werden. Weitere Informationen zum Thema und konkrete Handlungsempfehlungen für Betroffene sind auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter www.vzhh.de/patientenschutz zu finden.

Die geplanten Gesetzesänderungen bringen für Selbstständige und Freiberufler eine spürbare Erleichterung mit sich. Sie können nun zu viel gezahlte Krankenkassenbeiträge zurückfordern und ihre Beiträge auf Basis ihres tatsächlichen Einkommens korrekt berechnen lassen. Dadurch werden finanzielle Belastungen reduziert und eine transparentere Beitragshöhe gewährleistet.

Die rückwirkende Geltung der Gesetzesänderungen für die Jahre 2018 und 2019 ist ein großer Fortschritt für Betroffene, die zuvor von überhöhten Beitragsforderungen der Krankenkassen betroffen waren. Der Gesetzgeber hat den Missstand erkannt und reagiert, um den Versicherten zu helfen. Die Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hamburg steht den Betroffenen zur Seite und unterstützt sie dabei, ihre Rechte durchzusetzen.

Lassen Sie eine Antwort hier